Aus Sicht der CDU erteilt die SGD Nord in Ihrem Schreiben vom 10.09.2019 an die Verbandsgemeindeverwaltung den geplanten Aufschüttungen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei in der Form, wie sie in den letzten Sitzungen vom Investor vorgestellt wurden, eine Absage. Dem Schreiben der SGD ist zu entnehmen, dass Aufschüttungen mit Z1.1 – Materialien aus Recycling oder natürlichem Boden (z.B. Felsschutt/ Kies) maximal in einer Höhe von 80 – 100 cm zulässig sind. Und dies auch nur für die Platzbefestigung (Oberbau und frostsicherer Unterbau). Bei nachgewiesener besonders günstiger Untergrundsituation darf auch Z1.2-Material für diese Schicht verwendet werden. Eine besonders günstige Untergrundsituation liegt vor, wenn der Investor nachweisen kann, dass ein Austrag von Sickerwasser in benachbarte Grundstücke oder in Gewässer, bzw. das Grundwasser nicht zu erwarten ist. Zur Erinnerung: Neben dem Gelände befindet sich ein offenes Gewässer und ein Wasserschutzgebiet der Verbandsgemeinde Vallendar. Das gesamte Schreiben der SGD Nord finden Sie hier