Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Hierzu müssen alle Immobilien neu bewertet werden. Es wird voraussichtlich so sein, dass der Wert nach der Nettokaltmiete, der Grundstücks- und Wohnfläche, dem Baujahr und dem Bodenrichtwert errechnet werden soll. Bei selbstgenutzten Immobilien soll eine fiktive Miete zur Wertermittlung herangezogen werden. Infolge dieser Neubewertung wird für fast alle Immobilien der Einheitswert und damit die zu zahlende Grundsteuer steigen.
Einziges Mittel für die Ortsgemeinden ist es, die Hebesätze so anzupassen, dass durch die Anpassung der Einheitswerte keine Mehrbelastung auf Hauseigentümer und ggfls. deren Mieter auf die die Grundsteuerzahlungen zurzeit umgelegt werden können, zukommen. Gleichzeitig verlangt die Landesregierung als Voraussetzung für Zuschusszahlungen, dass die Hebesätze der Gemeinden mindestens dem Landesdurchschnitt entsprechen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Hillscheid aufgrund der sehr guten Einnahmesituation und der damit verbundenen guten Haushaltslage ohnehin kaum die Chance hat, Zuschüsse zu erhalten. Deshalb hat die Hillscheider CDU beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass, sobald eine Neuregelung der Grundsteuerzahlungen in Kraft tritt, die Hebesätze für die Grundsteuern so angepasst werden sollen, dass für die Hillscheiderinnen und Hillscheider keine Mehrbelastungen durch höhere Grundsteuerzahlungen entstehen werden.
Nachdem der Gemeinderat auf Antrag der CDU hin bereits beschlossen hatte, vorerst auf umlagepflichtige Straßenausbauten zu verzichten, ist dies ein weiterer Baustein, das Wohnen in unserer Ortsgemeinde attraktiv zu halten!