Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2013

cdu-hillscheid_kleinDer Verwaltungsgerichtshof Rheinland–Pfalz hat in seinem Urteil vom 14.02.2012 (VGH N3/114) den Finanzausgleich des Landes Rheinland–Pfalz für das Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig hat er die Landesregierung aufgefordert den kommunalen Finanzausgleich bis zum 01.01.2014 neu zu regeln. Ergebnis ist das kommunale Finanzausgleichsgesetz vom 18.09.2013. Demnach sollen unter anderem die Kommunen, um finanziell besser gestellt zu werden, ihre Hebesätze der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer den von der Landesregierung vorgegebenen und von dieser auch erhöhten Nivellierungssätze angepasst werden. Die erhöhten Nivellierungssätze werden gleichzeitig als Grundlage bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen für die Ortsgemeinden herangezogen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung als möglicher Zuschussgeber, ob die Ortsgemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hat oder nicht. Demnach werden Zuschüsse gewährt oder abgelehnt.

Die CDU-Fraktion hat in der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2013 dieser, von der Landesregierung vorgegebenen Steuererhöhung, nicht zugestimmt. Damit verzichtet die Ortsgemeinde aufgrund von entgangenen Einnahmen und der erhöhten Umlagezahlen auf ca. € 75.000. Zuschüsse wurden der Ortsgemeinde Hillscheid aufgrund ihrer wirtschaftlich sehr guten Position zuletzt schon bei der Brandschutzsanierung der Grundschule verweigert. Die Hillscheider CDU wehrt sich entschieden dagegen, dass die Landesregierung quasi die Kommunen im Jahr der Kommunalwahl dazu zwingt die Steuer-Hebesätze zu erhöhen. Gleichzeitig aber profitiert sie über die höhere Umlage von den Steuermehreinnahmen. Den Kommunen und den Ratsmitglieder bleibt der Ärger mit den Steuerzahlern während das Land bei seinen hohen Ausgaben bleibt. Später wird die Landesregierung es als Erfolg verbuchen, den finanziellen Engpass der Kommunen verbessert zu haben.